Rollstuhlfahrende mit und ohne Begleitung sollen sich sicher auf den Pilgerweg von Konstanz über Schaffhausen, Winterthur, Rapperswil nach Einsiedeln begeben können. Dafür werden die notwendigen Dokumentationen und Informationen bereitgestellt.
Ein Weg ist dann hindernisarm, wenn Barrieren sichtbar gemacht werden, der aktuelle Barrierestatus genau festgehalten und beschrieben wird, die Strassenkategorien Auskunft darüber geben, ob es sich um eine befestigte Strasse (Asphalt) oder eine Naturstrasse (Kies, schmaler Weg, uneben, flach) handelt, und mit welchem Kraftaufwand die Strecke bewältigt werden kann. Auf Umfahrungsmöglichkeiten sowie auf alternative Transportmöglichkeiten soll ebenfalls hingewiesen werden. Der Weg muss so beschrieben sein, dass eine eindeutige Orientierung möglich ist. Um ein möglichst selbstständiges Befahren der Strecke zu ermöglichen, wird der Weg von Rollstuhlfahrenden rekognosziert.